Damit einhergehend sowie aufgrund einer neuen Betriebsordnung für bayerische Hauptbahnen erhielten der Bahnhof neue Signale für die Aus- und Durchfahrt.
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und die entsprechenden Regelungen für Anschlussbahnen fordern für Triebfahrzeuge und Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb eine Einrichtung zum Geben akustischer Signale.
Die Versuche zeigten, dass mit Fahrzeugen herkömmlicher Bauart weit höhere Geschwindigkeiten zu erreichen waren, als sie die damalige Betriebsordnung für Hauptbahnen vorsah.
Straßen- und U-Bahnen unterliegen der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen; sie werden von dafür bestimmten Behörden der einzelnen Bundesländer überwacht.