Die Lizenzen für die Betreibung von Zeitungen und anderen Publikationen beispielsweise erfolgten großteils anhand des Kriteriums demokratischer Zuverlässigkeit.
Der Bevollmächtigte hat das Recht zur Mahnung und zum Einzug von Guthaben, zur Einleitung der Betreibung und zur Einleitung von Rechtsöffnungsverfahren.