Noch in den 1960er Jahren duldete der Staat die Landbesetzungen am Stadtrand, verteilte Besitztitel und sorgte für die nötigsten Infrastrukturleistungen.
Ein bestimmter Besitztitel kann, ebenso wie bei Peerstiteln, gleichzeitig immer nur einem Inhaber, nämlich dem Eigentümer des jeweiligen vollständigen Anwesens, zustehen.