Überwiegend wird dies jedoch abgelehnt, da sich der Kommittent auf andere Weise schützen kann, etwa durch eine vorweggenommene Übereignung des Kommissionärs an den Kommittenten (antizipiertes Besitzkonstitut).
Dieses übereignet er mittels Besitzkonstitut an seine Kredit gewährende Bank, die ihm als – treuhänderische Eigentümerin – das Fahrzeug leihweise überlässt.