Wie in seiner praktischen Tätigkeit konzentriert er sich in seiner Forschung vorwiegend auf die Rechte und Pflichten der am Strafprozess Beteiligten, das Berufungsrecht, Menschenrechtsverletzungen und Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht.
Zur Hochschulverfassung gehörte, dass die technischen Hochschulen einen Rektor und Dekane wählten, das Berufungsrecht und einen Senat als wichtigstes Beschlussorgan besaßen.
Die Konsuln wurden zu Untergebenen des Diktators, Befugnisse der Volkstribunen wurden außer Kraft gesetzt, ebenso das Berufungsrecht der römischen Bürger vor Strafgerichten.
Die Hochschulen hatten nun weitestgehend Budget-, Personal- und teilweise das Berufungsrecht und konnten weitgehend eigenständig über ihr Studienangebot entscheiden.