Für einige Attraktionen ist eine Benutzungsgebühr zu entrichten, es gibt aber auch Tages- und Jahreskarten, mit denen alle Fahrgeschäfte unbegrenzt genutzt werden können.
1 VwGO der entsprechende Rechtsbehelf keinen Suspensiveffekt (d. h. aufschiebende Wirkung) erzeugt, da die Rechtsprechung Benutzungsgebühren unter "öffentliche Abgaben" subsumiert.
Während im Privatrecht das Entgelt weitestgehend frei bestimmt werden kann, unterliegen Benutzungsgebühren, sich aus dem öffentlichen Recht ergebenden, Grundsätzen und besonderen Regeln.