Diese würden sich aber erst im Laufe des nächsten Jahres bemerkbar machen, weil etwa der Bezug von Sozialleistungen Voraussetzung für eine Beitragsbefreiung von Privatpersonen sei.
Zum Beitrag für die Altersvorsorge zählt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung (im Gegensatz zum Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall).
7.600 von derzeit rund 67.000 Mitgliedern zahlen keine Beiträge; die Beitragsordnung sieht die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung in begründeten Härtefällen ausdrücklich vor.