Erfahrungsgemäß wurden Beerdigungsfeiern, die die Pastoren zu halten hatten, immer wieder zu politischen Demonstrationen umfunktioniert; daher sollten die Aufgaben von Kirche und Staat klar abgegrenzt werden.
Diese steht nach einer technischen und klanglichen Überholung und Anpassung an die neue Nutzung jetzt in einem kleinen Raum des Burghaldenfriedhofs zur Gestaltung von Beerdigungsfeiern.
Verboten ist die Kulintangmusik ebenso während der Trauerperiode beim Tod einer wichtigen Persönlichkeit, während Beerdigungsfeiern und zu den Hauptzeiten der Saat- und der Erntesaison.