Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer nach Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.
Die Kreditsicherheit für ein Bauspardarlehen ist im Regelfall ein Grundpfandrecht (Sicherungsgrundschuld) an zweiter Rangstelle auf dem Beleihungsobjekt mit einer Beleihungsgrenze von 80 % des Beleihungswerts.
Manche Bausparkassen kündigen aber auch Verträge, die seit 10 Jahren zuteilungsreif sind, wenn der Bausparer bis dahin kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen hat.