Der Zweckverband ist entsprechend für Planung, Bau und Pflege von Straßen, Wegen und Parkflächen im Gebiet zuständig und übernimmt die Bauleitplanung bestimmter Bereiche der Anliegergemeinden.
Zu den Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft gehört die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sowie die Erfüllung der Aufgaben der Baurechtsbehörde und des Amts für öffentliche Ordnung.
Die im Landesentwicklungsplan getroffenen Festlegungen werden durch die jeweilig zuständige Regionale Planungsgemeinschaft konkretisiert oder sind direkt im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Dem Naturschutzbeirat werden die wichtigeren Entscheidungsgegenstände der Naturschutzbehörde vorgetragen und zur Beratung gestellt, in der Regel zumindest Planungen auf allen Ebenen (u. a. Bauleitplanungen, Planfeststellungsverfahren).
In den letzten Semestern stehen Themen wie Ingenieurvermessung, Bodenordnung und Bewertung, Flurneuordnung, Verkehrswegeplanung, Bauleitplanung und Kataster- und Liegenschafts­wesen auf dem Stundenplan.