Aufgrund der fehlenden Bauherreneigenschaft ist die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten im Erwerbsjahr stärker eingeschränkt als bei den übrigen Bauherrenmodellen.
Bauherrenmodelle sind zu Zeiten hoher Inflation noch attraktiv, auch wenn sie keine Steuerersparnis, sondern lediglich noch eine Steuerstundung bieten.
Ist der Grundstückskaufvertrag Teil eines umfangreichen Vertragskonvoluts (etwa im Rahmen eines Bauherrenmodells), so muss der den Grundstückskauf betreffende Teil notariell verhandelt werden.
Die auf Grundlage des bürgerlichen Rechts und im Rahmen des jeweils geltenden Steuerrechts durchgeführten Bauherrenmodelle gingen dem Steuergesetzgeber zu weit, so dass es sukzessive zu gravierenden Einschränkungen kam.
Unter Bauherrenmodell versteht man in der Immobilienwirtschaft eine zivilrechtliche Gestaltungsform zur Ausnutzung von Steuervorteilen, bei der sich mindestens zwei Bauherren zwecks Errichtung und Finanzierung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie zusammenschließen.