Bei einigen Berufsgruppen (z. B. bei Taxifahrern, Handelsvertretern, Bauhandwerkern) wird ein betrieblicher Nutzungsanteil von mehr als 50 % typisierend vermutet.
Im Sommer 1862 entstand dann das Glashaus, das nur ein Jahr später in der Zeitschrift für Bauhandwerker ausführlich beschrieben und in Plänen dargestellt wurde.
Damit das auch allen Bauhandwerkern bekannt ist, soll in jeder Lade der entsprechenden Zünfte ein Exemplar dieser Verordnung hinterlegt und mindestens einmal jährlich vorgelesen werden.