Die goldene Bankregel besagt, dass die Höhe und Fälligkeit der von einem Kreditinstitut gewährten Kredite den dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellten Sicht-, Termin- und Spareinlagen entsprechen müssen.
Schon lange bevor sie eintrat, hatte er vor den Gefahren gewarnt, die sich daraus ergaben, dass die sogenannte „goldene Bankregel“ im deutschen Kreditwesen der damaligen Zeit verletzt wurde.