Die Schwerpunkte und die Zusammenstellung des Verfahrens können variieren: Sowohl die Polizeien der Bundesländer als auch die Bundespolizei planen ihre Auswahlprüfungen nach eigenem Ermessen.
Selbst Studenten, die nach bestandenem Universitätsabschluss für die Beamtenlaufbahn direkt qualifiziert waren, sahen für ihre Laufbahn häufig als Vorteil, an den staatlichen Auswahlprüfungen teilzunehmen.
Erfordernisse: mindestens einjährige Dienstzeit als dienstführender Beamter mit Matura bzw. B-Matura sowie das Bestehen einer zweiteiligen, äußerst selektiven und bundesweiten Auswahlprüfung (fachliche Prüfung sowie Assessmentcenter und Sporttest).
In der Zeit von 1412 bis 1574 waren ungefähr 52 Prozent der Kandidaten, die die Auswahlprüfung in der Hauptstadt bestanden, zuvor Studenten der nationalen Universitäten gewesen.