In Absprache mit Kläger und Beklagter wird vom Gericht ein Sachverständiger bestimmt, der Kläger hat einen Auslagenvorschuss von 20.000 € zu erbringen.
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung soll vom Gericht erst dann anberaumt werden, wenn der Kläger als Vorschuss auf die Gerichtskosten die Prozessgebühr oder einen Auslagenvorschuss entrichtet hat.