2 S. 1 Weltraumhaftungsübereinkommen gibt einem Schadensersatz leistenden Staat einen, nicht näher geregelten, Ausgleichsanspruch gegen die anderen Teilnehmer.
Das Gesetz sieht vor, dass in den Fällen, in denen der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis kündigt, grundsätzlich kein Ausgleichsanspruch entsteht.
Damit fehlt es an einem geschriebenen Ausgleichsanspruch für rechtswidrige Eigentumseingriffe, was in der Rechtswissenschaft allgemein als Missstand angesehen wird.
War der Anspruch des Gläubigers also durch Hypotheken oder Bürgschaften gesichert, so haften die Sicherungsgeber nun auch für die Ausgleichsansprüche des leistenden Gesamtschuldners.
Sofern in diesem Ehevertrag ein Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vertraglich vereinbart wird, endet damit die Zugewinngemeinschaft; ein Ausgleichsanspruch kann gefordert werden.
Der Ausgleichsanspruch soll dem Handelsvertreter für einen auf seine Leistung zurückzuführenden Vorteil des Unternehmers eine Gegenleistung verschaffen.