Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte.
Bescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können nur erschwert geändert werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden (Abs.
Wenn keine technischen Gegenmaßnahmen vorhanden sind, bleibt nur der Ansatz, Zapper durch die Analyse von Umsatzdaten im Rahmen von Außenprüfungen zu entdecken.