Das deutsche Arzneimittelrecht bestimmt die Zulassungspflicht für Fertigarzneimittel, das österreichische Recht verwendet analog dazu den Begriff Arzneispezialität.
Aus diesen Gründen waren das Geschäftsmodell und die Geschäftspraxis mehrfach Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und führten schließlich auch zu Änderungen des deutschen Apotheken- und Arzneimittelrechts.
Aus dem Bereich des öffentlichen Rechts ist beispielsweise an das Lebensmittelrecht und an das Arzneimittelrecht zu denken, die auch verbraucherschutzrechtliche Vorschriften enthalten.
Vorschriften zur Bezeichnung von Arzneimitteln sowie zu Pflichtinformationen, die der Hersteller für Anwender und Verbraucher bereitstellen muss, sind im Arzneimittelrecht geregelt.