Themen der Sitzungen waren u. a. die Frage der Staatsverschuldung, die Vereinheitlichung der Zölle, das Armenrecht, die Stärke der Streitkräfte und die Schaffung einer allgemeinen Wehrpflicht.
Die staatsbürgerliche Emanzipation gelang nach langer Diskussion erst 1849, die fast völlige formalrechtliche Gleichstellung (Beseitigung von Ausnahmen im Armenrecht und der Allmende-Nutzung) als Gemeindebürger 1862 mit einer 10-jährigen Übergangsfrist.
Damit nicht jede der 15.000 Kommunen ein Arbeitshaus errichten mussten, wurden diese zu Verwaltungseinheiten für die Anwendung des Armenrechts zusammengeschlossen (etwa wie ein Zweckverband).
Eine Vergütung nach Aufwand ist üblich im Strafrecht, im Armenrecht und bei unbestimmbarem Streitwert; eine Vergütung nach Streitwert im Zivilrecht bei bestimmtem oder bestimmbarem Streitwert.
Gleichzeitig setzte das Armenrecht auf massive abschreckende Folgen, um die Menschen von der Beantragung der Armenhilfe ab- und zur Arbeitsaufnahme anzuhalten.