Wird der Leiharbeitnehmer für beantragte Zeiten des Freizeitausgleichs arbeitsunfähig, werden die beantragten Stunden trotzdem vom Arbeitszeitkonto abgezogen.
Auch andere Leistungsversprechen des Arbeitgebers werden über derartige Verträge abgesichert: So beispielsweise Zeitwertguthaben auf Arbeitszeitkonten oder Altersteilzeitguthaben.
Für die Verleiher ist das Arbeitszeitkonto ein wichtiges Element, um Leiharbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall im Entleihbetrieb einsetzen zu können.
Laut Umfrageergebnissen besteht unter Führungskräften durchaus ein Wunsch nach Teilzeitarbeit, beispielsweise in Form reduzierter Vollzeit mit flexiblem Arbeitszeitkonto.