Der Zutritt zum Krankensaal mit erwachsenen Männern wurde ihr zu Beginn ihrer Tätigkeit untersagt, aber sie setzte sich in diesem Falle ebenso durch wie bei ihrem Arbeitsantritt.
Sie erhielt ein steuerfreies Gehalt von 800 Reichsmark im Monat, außerdem als Anreiz eine Prämie in Höhe von 2000 Reichsmark in bar bei Arbeitsantritt.
Die Dienstgeber haben jede von ihnen beschäftigte, pflichtversicherte Person (Vollversicherte und Teilversicherte) vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abzumelden.
Das zivile Personal (die Leiter, eine Sekretärin, zwei Ingenieure sowie Schneiderinnen in den oberen Stockwerken) erschien erst nach Arbeitsantritt der Häftlinge und verschwand vor deren Arbeitsende.