Ausschlaggebend sind dabei meist schlechte Arbeitsbedingungen, gesundheitliche Risiken sowie Pullfaktoren in den Anwerbestaaten wie höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und ein höherer technischer Standard.
Bis heute gelten in den Anwerbeabkommen geregelte sozial- und aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen für Arbeitnehmer aus den Anwerbestaaten und ihre Familienangehörigen fort.
Bei Untersuchungen zu Erfolg und Verbleib von Bildungsinländern wird häufig differenziert zwischen Bildungsinländern aus Anwerbestaaten und aus anderen Staaten.