Sie ist zulässig, wenn u. a. das übernehmende Sondervermögen von derselben Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird und Anlagegrenzen und Anlagegrundsätze nicht wesentlich voneinander abweichen.
Die Anlageverordnung ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen für Versicherungsunternehmen definiert.