Unter einer begünstigenden Amtshandlung können alle diejenigen öffentlichen Leistungen verstanden werden, die dem Leistungsempfänger die Wahrnehmung eines rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteils ermöglichen.
Der Präsident genießt während und nach seiner Amtszeit Immunität und ist nicht verpflichtet, jemandem über seine Amtshandlungen Rechenschaft abzulegen.