In den letzten 5 Minuten eines Intervalls wird eine Pause eingelegt, um eventuelle Frequenzschwankungen auszugleichen, die durch den öffentlichen Personennahverkehr oder längere Ampelphasen in der Nähe des Standorts entstehen.
Dadurch kann der geradeaus verlaufende Radverkehr zusammen mit dem geradeaus verlaufenden Kraftverkehr mit einer Ampelphase über eine Kreuzung geleitet werden.
Dazu gehört die Schaffung einer temporären geschützten Kreuzung mit temporären Bordsteinausbauten oder alternativ Ampelphasen mit separaten, exklusiven Grünphasen für den Fußverkehr und den Radverkehr.
Außerdem erhöhte sich dadurch die Fahrzeugkapazität der Kreuzungen, da bei der Bestimmung der Ampelphasen keine Zeiten für die Fußgänger berücksichtigt werden mussten.
Dabei werden die Fahrbahnen des Zubringers auf der Autobahnbrücke auf Linksverkehr mit getrennten Fahrbahnen umgestellt, um die Wartezeit der dritten Ampelphase überflüssig zu machen.