Äquivalent zu Bezugsrechtsemissionen können solche Aktienspitzen auch durch die Kapitalherabsetzung („Aktienfusion“) entstehen, wenn aus z. B. drei Altaktien eine neue gemacht wird.
Eine Aktienspitze (auch Aktienteilrecht) ist ein Teilanspruch auf den Bezug oder Besitz einer Aktie, der durch Bezugsrechtsemissionen nach Kapitalerhöhungen oder durch die Zusammenlegung von Aktien bei Kapitalherabsetzungen entstehen kann.