In die Bewertung fließen dabei ein: Grad der Abwegigkeit, Kritikresistenz, kommerzielles Interesse, Aktionsradius, Pseudowissenschaft und Gefahrenpotenzial.
Mit dieser indirekten Herausstellung der Unangemessenheit und Abwegigkeit des Behaupteten sollte drastisch verdeutlicht werden, dass vielmehr die vom Redner in Wirklichkeit vertretene gegenteilige Einschätzung zutreffe.
Trotzdem ist es erlaubt, die Existenz der Menschenrechtsabkommen als einen Beleg für die Abwegigkeit der gelegentlich vorgebrachten kulturellen Relativierung der Menschenrechte zu nehmen.