Ein Großteil der Länder verpflichtet sogar ihre Kommunen Abwassergebühren von den Benutzern einer Entwässerungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage) zu verlangen.
Diese Abgaben wurden unterschieden in Zivilsteuern (Kopfsteuer, Abwassergebühren und Brückengelder) und handelsspezifische Steuern (Waren- und Marktzölle).
Eine Abwassergebühr für das Regenwasser muss wiederum nur dann bezahlt werden, wenn die versiegelten Flächen auch tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.
Dies wurde als vorteilhaft erachtet, weil zum Beispiel Mehrwertsteuerbelastungen an Verbraucher (z.B. bei Abwassergebühren) nicht weitergegeben wurden.