Wird der Mindestpreis durch den vorhandenen Angebotsüberhang unterschritten, muss der Staat aufgrund seiner Abnahmegarantie das Agrarprodukt solange aufkaufen, bis der Mindestpreis erreicht wird.
Damit sichert sich der Landwirt beispielsweise für sein Getreide bereits vor der Aussaat eine Abnahmegarantie und den Auszahlungspreis, damit fungiert der Landhandel auch in Form einer Risikoabsicherung.
Beim Ausschreibungsmodell wird hingegen eine bestimmte Menge an Regenerativstrom ausgeschrieben, wobei der Gewinner der Ausschreibung eine befristete Abnahmegarantie erhält.
Die Besitzer der Anlagen erhalten eine Abnahmegarantie, und dank dem Einsatz von Finanzderivaten kann das künftige Preisschwankungsrisiko limitiert werden.
Die Verbraucher geben eine Abnahmegarantie (etwa für eine halbe oder eine Saison) für die Produktion und erhalten im Gegenzug Einblick und Einfluss auf die Produktion.
In abgrenzten Wirtschaftsräumen kann ein Staat den Getreidepreis direkt festsetzen oder indirekt durch eine staatliche Abnahmegarantie (= Interventionsaufkäufe).