Der Begriff "gefährlicher Abfall" fällt hier nicht und die Definition ist anders als im Abfallrecht, lehnt sich in der Praxis aber weitgehend daran an.
Hintergrund der Altholzverordnung war die Ausweitung des Abfallrechts mit zunehmender Verlagerung des Schwerpunkts auf die Bewirtschaftung, also insbesondere auf die (Wieder-)Verwertung von Abfällen.
Berührungspunkte gibt es mit zahllosen anderen Rechtsmaterien, wie Straßenrecht, Baurecht, Gewerberecht, Bergrecht, Forstrecht, Eisenbahnrecht, Schifffahrtsrecht, Elektrizitätsrecht, Abfallrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Lebensmittelrecht (Trinkwasserverordnung).
Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln.