1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Außer der radioaktiven Lauge wurden auch Salzlösungen aus Müllverbrennungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, in denen sich u. a. Schwermetalle befinden, verfüllt.