In diesen Fällen kann es erforderlich sein, bei der Ermittlung der Herstellungskosten des neuen Gebäudes auch die Abbruchkosten und den bisherigen Buchwert des Abbruchhaus einzubeziehen.
Auf polizeiliche Anweisung hin musste die israelitische Gemeinde wegen Einsturzgefahr das Gebäude abreißen lassen und dabei die Abbruchkosten übernehmen.
Wegen der hohen Abbruchkosten wurde der Turm der Eisenbahngesellschaft unentgeltlich überlassen, weil diese einen Schienenstrang am rechten Traveufer verlegen wollte.