Nach seiner anwaltlichen Zulassung am Obersten Gericht von New South Wales wurde er 1952 Rechtsanwalt (Barrister) in der Anwaltskanzlei Norton Smith & Co.
Daneben werden Recorder eingesetzt, d. h. Barrister oder Solicitor, die von der Königin auf Empfehlung des Lordkanzlers zeitweise als Richter arbeiten.
Daraus ergibt sich auch die traditionelle Arbeitsteilung zwischen dem in der Anwaltskanzlei arbeitendem Solicitor und dem im Gericht agierenden Barrister.
Die Vertretung durch Anwälte war im englischen Recht lange Zeit durch die Spaltung der Anwaltschaft in barrister und solicitor gekennzeichnet, die erst 1990 gelockert wurde.