Bei der Zerstörung der Anlage wurden mehrere Gegenstände geborgen, die dem Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde übereignet wurden.
Die Sache wird von einer Geheißperson des Veräußerers an eine weitere Geheißperson des Erwerbers durch Übertragung des unmittelbaren Besitzes übereignet.