Der Gesetzentwurf sah auch den Wegfall der Möglichkeit des Ausschlusses der Listenverbindung vor, interne Überhangmandate wären somit nicht mehr möglich gewesen.
Die Gesamtzahl der Gemeinderatsmitglieder kann sich zum Verhältnisausgleich durch Überhangmandate erhöhen, welche erforderlichenfalls auch aus den Reservelisten der Parteien oder Wählergruppen gewählt werden.
Dazu wird der Bundestag in einem ersten Schritt soweit erweitert, dass Überhangmandate kompensiert werden und das Zweitstimmenverhältnis sich in der Sitzverteilung widerspiegelt.
Seit der Einführung des im Jahr 1993 können durch gewonnene Direktmandate, die nicht dem Stimmenverhältnis einer Partei entsprechen, Überhangmandate, also zusätzlich Sitze im entstehen.