Schwere Übeltaten, Vergehen und Verbrechen wurden als sogenannte Malefizsachen oder halsgerichtliche Straftaten nicht vom Send, sondern von obrigkeitlichen Gerichten wie dem Vogteigericht geahndet.
In manchen Fällen sanktioniert die Gemeinschaft Verstöße gegen die Regeln, doch weit wichtiger sind für das Individuum die angenommenen negativen Konsequenzen von Übeltaten in einer künftigen diesseitigen oder jenseitigen Existenzform.
Das Lukasevangelium berichtet außerdem, dass mit ihm zwei Verbrecher gekreuzigt wurden, von denen der rechte seine Übeltaten bereute, während der andere verstockt blieb.
Dieser mächtige Gott wachte als Richter über die Welt, um versteckte Verbrechen ans Licht zu bringen und die an Unschuldigen begangenen Übeltaten zu richten.
Wenn somit jemand seine Entscheidungsgewalt dazu benutzt, sich durch eine Übeltat selbst das größte Übel zuzufügen, ist er nicht im eigentlichen Sinne mächtig, sondern bedauernswert.