Wird dieser Berufstitel an Beamte verliehen, so kann es sein, dass der Amtstitel des Beamten und ein vom Bundespräsident verliehener Berufstitel zusammentreffen.
Die tatsächlichen Vermittlungen haben sich in der Praxis seit Inkrafttreten der Marktliberalisierung weiterhin auf die Vermittlung zuvor ohnehin bereits verliehener Arbeitnehmer durch Zeitarbeitsfirmen beschränkt.