Hätte er sich über die Umstände (beispielsweise falsche Berechnungsvoraussetzungen) nicht geirrt, hätte er die damit unzutreffende Willenserklärung nicht geäußert.
Mag er auch ein „charakterloser Politiker“ gewesen sein – sein Sprachsinn sei nicht korrumpiert, und in „Fragen des deutschen Stils“ habe er sich nicht geirrt.