In der Regel beantragen aber die Großeltern Sozialhilfe, wenn sie mit ihrem Einkommen und Vermögen z. B. nicht die hohen Kosten des Pflegeheims bestreiten können.
In einem erheblichen Umfang wurden die Einkommen-, Umsatz-, Kraftfahrzeug- und Grundsteuer gesenkt; die Körperschaftssteuer stieg hingegen von 20 % auf 40 %.