Nur durch das beherzte Eingreifen der Vertreter der alten Generation kann am Ende doch alles in das Idyll im Pfarrgarten einmünden, das alle Personen vereinigt.
Es ist damit ein „Auffanggrundrecht“, das immer eingreift, wenn speziellere Grundrechte nicht vorhanden sind oder – das ist freilich umstritten – deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind.