Vor dem Gesetz von 1869 wurden Gegenstände, die bei der Ausübung eines Verbrechens verwendet wurden, von der Polizei aufbewahrt, bis ihre Besitzer sie zurückforderten.
Das Magazin, in dem die Produkte des Hüttenwerks zum Verkauf aufbewahrt und ausgestellt wurden, diente noch im Sommer 1921 als Gebäude für die Zollbehörde.
Somit konnten erstmals die Urkunden, Akten und weitere wichtige Objekte aus 25 Jahren Universitätsgeschichte, also seit deren Gründung 1472, angemessen aufbewahrt werden.