Im Lauf der Zeit gab es Vorwürfe gegen ihn wegen angeblicher Unterschlagungen bei Holzhandelsgeschäften sowie der Bevorzugung deutscher und die Zurückdrängung polnischer Forstleute.
Denn im Prinzip antwortet er auf die Vorwürfe, die in ihrer Natur vornehmlich ad hominem und tu quoque sind, auf gleiche Art, indem er selbst die Argumentation der Angreifer verwendet.
Der Sinn des Selbstreinigungsverfahrens besteht darin, dass der Beamte in diesem Verfahren gegen seine Person oder gegen sein dienstliches Verhalten erhobene Vorwürfe (Dienstvergehen) ausräumen kann.
Hier wird ein wesentlich günstigeres Bild der Spanier gezeichnet, aber immer wieder auch romantische Liebesgeschichte den Indios eingeflochten, fern jener früheren Vorwürfe der sexuellen Abartigkeiten wie Sodomie und Inzest.
Nach Einschätzung des Gerichts gab es für die Vorwürfe des Menschenhandels, der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern per Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Das Umweltamt wies die Vorwürfe zurück mit der Begründung, beim Verschließen der Höhlen handelte es sich „nicht zwangsläufig“ um einen artenschutzrechtlichen Verstoß.