Dort war er von 1962 bis 1967 Vorsitzender des Ausschusses für Volksgesundheit und von 1967 bis 1969 Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung und Geschäftsordnung.
Er war Vertreter der orthodoxen Kirche im Weltkirchenrat als Vorsitzender der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung und als Mitglied des Zentralkomitees.
Im Landtag war er stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik, Mitglied des Haupt- und des Petitionsausschusses, wie auch des Wahlprüfungsausschusses.
Er war dabei von 1990 bis 1995 stellvertretender Vorsitzender des Familien- und des Jugendausschusses sowie Mitglied des Umwelt- und des Finanzausschusses.