Grund dafür war meist das militärtechnologische Monopol des Verteidigungsministeriums, das eine Unterstützung kritischer Filme ablehnte und bis heute die Inhalte technisch aufwendiger Produktionen mitgestaltet.
Der Granatwerfer wurde vom Verteidigungsministerium an die Staatsanwaltschaft erst nach wiederholten Aufforderungen sechs Monate nach dem Geschehen übergeben.