Die Forderungen von Einlegern, insbesondere aus Spar-, Sicht- und Termineinlagen sowie aus von einem Mitgliedsinstitut begebenen Schuldverschreibungen im Besitz von Nichtbanken, sind damit umfassend abgesichert.
Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.
Im Jahre 2010 wurden Kredite von deutschen Kreditinstituten zu 34 % aus Sicht- und Termineinlagen von Nichtbanken, 28 % aus Interbankverbindlichkeiten, 27 % aus Bankschuldverschreibungen und zu 9 % aus Spareinlagen refinanziert.