Im Rahmen des Streits haben sich vier rechtswissenschaftlich erhebliche Theorien entwickelt, die Vertragstheorie, die Zweckbestimmungstheorie und die Theorien der finalen und der realen Leistungsbewirkung.
Hintergrund des Streits ist, dass der Straftatbestand des Mordes sich von dem Straftatbestand des Totschlag durch die Anknüpfung an Mordmerkmale unterscheidet.
Als subjektive Verfahren kennt das Verfassungsprozessrecht den Innenrechtsstreit des Organstreitverfahrens, bei dem oberste Bundesorgane bzw. deren Mitglieder um Innenrechtspositionen streiten, sowie den Außenrechtsstreit des Bund-Länder-Streits und der Kommunalverfassungsbeschwerde.