Erst 1825 war das Verhältnis zwischen freien und deportierten Europäern ausgeglichen: Von den circa dreizehntausend Einwohnern waren erstmals nur noch die Hälfte Strafgefangene.
Zu diesen 120 Maßnahmenhäftlingen kommen in der Regel bis zu 29 Strafgefangene, die als „Systemerhalter“ fungieren und Aufgaben wie Küchendienst und Arbeitswesen zugewiesen bekommen.
Bis dahin galt der Strafgefangene einem besonderen Gewaltverhältnis (Sonderrechtsverhältnis) unterworfen, das der Grundrechtsabwägung nicht zugänglich war.
In dem Gefängnis saßen und sitzen zahlreiche männliche und weibliche Strafgefangene ein, darunter auch Nichtindonesier, die eine Strafe verbüßen, vor allem wegen Drogendelikten.
In der Schlacht um Stalingrad bildeten oft auch abgeurteilte Soldaten und Strafgefangene Sturmpioniereinheiten zur Bewältigung besonders gefährlicher Aufgaben.