Ursprünglich gab es hiervon acht (für jeden Stadtbezirk eines), mit der Erhöhung der Zahl der Stadtbezirke auf elf stieg entsprechend auch die Zahl der Stadtbezirksgerichte.
In jedem der 17 Stadtbezirke gibt es einen Bezirksbeirat, der aus 12 im Stadtbezirk wohnenden Bürgern besteht, die der Gemeinderat entsprechend dem Abstimmungsergebnis der Gemeinderatswahl bestellt.
In jedem der 17 Stadtbezirke gibt es einen Bezirksbeirat, dem 12 dort wohnende Bürger angehören, die der Gemeinderat entsprechend dem Abstimmungsergebnis der Gemeinderatswahl bestellt.