Zwei weitere Mitglieder sollen laut Verfassung qualifizierte und erfahrene Juristen, zwei weitere Staats-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaftler mit besonderen Kenntnissen in Staatsangelegenheiten sein.
Aus einem solchen Konflikt wäre der viel reifere, in Staatsangelegenheiten erfahrene und besser mit politisch einflussreichen Kreisen vernetzte Chetsadabodin wohl ohnehin als Sieger hervorgegangen.
Familiäre und Staatspolitische Angelegenheiten waren als vermischt zu bezeichnen und reine Staatsangelegenheiten waren die beiderseitigen Austauschverhältnisse in der Frühen Neuzeit eher weniger.