Genau genommen müssen zum potenziellen Buchgeld auch die dem Bankkunden eingeräumten, noch nicht ausgenutzten Kreditlinien (Dispokredit, Kontokorrentkredit) sowie Termineinlagen und Spareinlagen von Nichtbanken gerechnet werden.
Für Anleger kommen im Wesentlichen folgende klassischen Emittentengruppen in Betracht, nämlich Kreditinstitute (Sicht-, Termin-, Spareinlagen; Sparbriefe), Staat (Staatsanleihen, Kommunalanleihen), Unternehmen (Unternehmensanleihen), Versicherer (Lebensversicherungen, Rentenversicherungen) oder Kapitalverwaltungsgesellschaften (Investmentfonds).
Von juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften können, sofern sie nicht gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, prinzipiell keine Spareinlagen mehr hereingenommen werden.
Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen Einlagenarten – im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen – auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein.